Klettern im Naitonalpark Böhmische Schweiz und im LSG Elbsandsteingebirge
Klettern hat in der Böhmischen Schweiz eine sehr lange Tradition, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Nicht einmal durch die Bekanntmachung des Landschaftsschutzgebietes Elbsandsteingebirge im Jahr 1972 und des Nationalparks Böhmische Schweiz im Jahr 2000 wurde die Tradition zerstört. Damit es aber zu keinem Konflikt durch das Interesse, die Natur zu schützen (der Schutz der Nistplätze, besonders der, der geschützten Vogelarten, der Schutz der Felsen und der, der Vegetation auf den Felsen), kommt, war es nötig Einschränkungen und Regeln für die Ausübung des Klettersports festzulegen.
Klettern im Nationalpark Böhmische Schweiz:
Die Regeln für die Ausübung von Klettersport sind durch die Allgemeinverfügung, welche Stellen zum Klettern und Zugangswege in den Ruhebereich ausweist, festgesetzt. Die Ausübung von Klettersport ist nur auf ausgewiesenen Felstürmen und -massiven möglich, siehe Auflistung im Anhang Nr. 1 der Allgemeinverfügung. Der Zutritt zu Kletterobjekten im Ruhebereich des Nationalparks ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Zugangswegen möglich.
Klettern im LSG Elbsandsteingebirge:
Im Gebiet des LSG Elbsandsteingebirges gelten dieselben Kletterregeln, wie im Nationalpark. Eine Extraregel gilt in dem nationalen Naturschutzgebiet Elbe-Canyon (Národní přírodní rezervace Kaňon Labe) und am Naturdenkmal Tiské stěny (Přírodní památka Tiské stěny), wo das Klettern ebenfalls durch eine Allgemeinverfügung geregelt ist.