Damit die Schutzgebiete ihren Zweck erfüllen können, gibt es Regeln, die unbedingt zu beachten sind. In einzelnen Teilgebieten der Böhmischen Schweiz sind die Besucherregeln unterschiedlich. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben im Einklang mit den Regeln ist.
Wandern
Nationalpark Böhmische Schweiz
Mit Ausnahme von Ruhebereichen, vorübergehend gesperrten Gebieten und durch Zäune geschützten Flächen ist das Wandern im Nationalpark auch außerhalb der markierten Wanderwege möglich, d.h. auch nicht markierte Wanderwege können genutzt werden.
In Ruhebereichen des Nationalparks ist das Wandern nur auf markierten Wanderwegen möglich. Diese Wege sind entweder mit roten, blauen, grünen oder gelben Streifen, oder mit einer lokalen Wandermarkierung gekennzeichnet.
LSG Elbsandsteingebirge
Auf dem Gebiet des Landschaftsschutzgebiets Elbsandsteingebirge (CHKO Labské pískovce) gibt es kleinflächige Naturschutzgebiete, wo das Wandern nur auf markierten Wanderwegen möglich ist. Außerhalb der kleinflächigen Naturschutzgebiete können alle öffentlichen Wege und Pfade bewandert werden.
Vor allem im Frühjahr treten je nach Bedarf vorübergehende Sperrungen auf, die dem Schutz bedrohter Tierarten dienen. Diese Sperrungen sind im Gelände ausgewiesen und die Nicht-Beachtung des Verbots kann schwerwiegende Folgen (häufig der Tod der Jungtiere) haben.
Radfahren
Nationalpark Böhmische Schweiz
Das tschechische Naturschutzgesetz enthält ein generelles Verbot des Radfahrens in Nationalparks. Um den Radfahrern entgegenzukommen, wurde im Nationalparkgebiet ein Radwegenetzwerk mit einer Gesamtlänge von 55 km ausgewiesen. Dieses Netzwerk ist an Wege und Radwege in der Umgebung des Nationalparks angeschlossen.
LSG Elbsandsteingebirge
Das Radfahren im LSG Elbsandsteingebirge (CHKO Labské pískovce), aber auch im LSG Lausitzer Gebirge (CHKO Lužické hory) und LSG Böhmisches Mittelgebirge (CHKO České středohoří) ist auf allen Wegen erlaubt, solange es keinen Verstoß gegen andere Verkehrsregeln darstellt.
Lagern und Zelten
Lagern und Zelten ist im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Im Nationalpark Böhmische Schweiz (NP České Švýcarsko) ist dies nur der Campingplatz in Mezní Louka, auf dem Gebiet des LSG gibt es mehrere Campingplätze.
Übernachten
Nationalpark Böhmische Schweiz
Das Übernachten ist im Gebiet des Nationalparks Böhmische Schweiz (NP České Švýcarsko) verboten. Davon ausgenommen sind dafür vorgesehene Orte, momentan gehört dazu nur der Campingplatz Mezní Louka.
LSG Elbsandsteingebirge
Im Gebiet des LSG Elbsandsteingebirges (CHKO Labské pískovce) ist es mit Ausnahme des Nationalparkgebietes möglich, in sogenannten Biwaken, also behelfsmäßigen Nachtlagern, zu übernachten, wenn davon keine offensichtlichen Spuren in der Natur zurückbleiben. Lagerfeuer sind selbstverständlich verboten.
Haustiere
Haustiere dürfen in der Natur der Nationalparks und außerhalb nicht frei laufen. Sie müssen ihr Tier unter völliger Kontrolle haben, am besten an der Leine. Häufig haben die Tiere einen verborgenen Jadgtrieb, welcher sowohl für frei lebende Tiere als auch für andere Besucher eine Gefahr darstellen kann.
Rauchen
Rauchen ist im Nationalpark absolut untersagt. Eine der größten Gefahren für den Wald der Böhmischen Schweiz ist ein Brand. Größtenteils können die Waldbrände unverantwortlichen Besuchern zugeschrieben werden. Das Entstehen eines Brandes aus Zigarettenkippen wurde in der Vergangenheit wiederholt registriert.
Feuer
Das Entfachen eines Feuers ist im Nationalpark und am Rand des geschützten Gebietes verboten. Ein Brand stellt eine der größten Gefahren für den Wald der Böhmischen Schweiz dar. Fast 90% aller Waldbrände haben unverantwortliche Besucher auf dem Gewissen.
Klettern
Das Klettern auf den Sandsteinfelsen im Nationalpark Böhmische Schweiz (NP České Švýcarsko) und im LSG Elbsandsteingebirge (CHKO Labské pískovce) hat seine eigenen Regeln, welche hier zu finden sind.
Kraftfahrzeuge
Nationalpark Böhmische Schweiz
Die Fahrt mit Kraftahrzeugen ist im Gebiet des Nationalparks nur auf den Land- und Bundesstraßen erlaubt (z.B. silnice Hřensko - Vysoká Lípa). Die Fahrt auf die Landstraße von dem Informationszentrum Budersdorfer Säule (Informační středisko Saula) zu dem Freizeitgebäude "Balzhütte" (Na Tokání) ist nur mit einem Berechtigungsschein zur Durchfahrt möglich. Parken darf man Kraftfahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen oder auf anderen kleineren Flächen an der Grenze des Nationalparks.
LSG Elbsansteingebirge
Im Gebiet des LSG Elbsandsteingebirge (CHKO Labské pískovce) ist die Durchfahrt und das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen mit Ausnahme von den Land- und Bundesstraßen sowie den dafür vorgesehenen Orten verboten.
Parken
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist auf den öffentlichen Parkplätzen oder auf anderen kleinen Flächen an der Grenze des Nationalparks möglich. Bitte parken Sie so, dass die Durchfahrt für Fahrzeuge von Rettungskräften, Feuerwehr, Polizei und Wachleuten jederzeit möglich ist.
Drohnen
Das Fliegenlassen von Drohnen, Modellflugzeugen und anderen ferngesteuerten Flugobjekten ist auf dem ganzen Nationalparkgebiet mit Ausnahme der bebauten Gebiete und bebaubaren Flächen gesetzlich verboten, um die Natur und die Landschaft zu schützen. Der Grund für diese Maßnahme ist die Verhinderung dessen, dass die Lebewesen, vor allem die Vögel, gestört werden, aber auch die Bewahrung der Ruhe von den Nationalparkbesuchern. Auf allen Hinweisschildern für Touristenrouten, die in den Nationalpark führen, ist eine Tabelle mit Informationen, um die Besucher auf dieses Verbot hinzuweisen.
Reiten
Für Reiter*innen gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer*innen: Sie dürfen sich ausschließlich auf den ausgewiesenen Routen, also auf den Reitwegen, bewegen. Deren Gesamtlänge beträgt 37 km.
Wohnwagen
Zum Übernachten in Wohnwagen und Wohnmobilen nutzen Sie bitte nur die offiziellen dafür ausgelegten Campingplätze.
Müll
Müll wird zur Entsorgung wieder mitgenommen. Wenn möglich und aus hygienischer Sicht akzeptabel, nehmen Sie bitte auch den Müll aus der Natur mit, den Sie zufällig finden.